Schuldenfrei ohne Insolvenz der Weg aus den Schulden, den die meisten nicht kennen
Viele Menschen glauben, die Insolvenz sei der einzige Ausweg aus der Überschuldung. Das stimmt nicht. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht verhandeln wir Ihre Schulden direkt mit Ihren Gläubigern – außergerichtlich, ohne ein Insolvenzverfahren.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen
Wir prüfen, ob der insolvenzfreie Weg für Sie möglich ist.
Schuldensanierung vs. Insolvenzverfahren
Schuldensanierung
- Kein offizielles Insolvenzverfahren
- Kein Insolvenzverwalter, keine Vermögensabgabe
- außergerichtliche Lösungen
- Vertraulich und diskret
- Anwalt verhandelt direkt für Sie
- Möglich für Privatpersonen, Selbstständige und Einzelunternehmer
Insolvenzverfahren
- Öffentliches Verfahren
- Insolvenzverwalter übernimmt Ihr Vermögen
- 3 Jahre Wohlverhaltensperiode
- Eintrag im Schuldnerverzeichnis
- Lange Vorlaufzeit
- Eingeschränkte Handlungsfähigkeit
Wichtig: Nicht für jeden ist die außergerichtliche Schuldensanierung der richtige Weg. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, welche Option für Ihre Situation sinnvoll ist.
Was wir für Sie tun:
Anwaltliche Gläubigerverhandlung
Wir verhandeln direkt mit allen Gläubigern – Banken, Inkasso, Finanzamt.
Schuldenbereinigungsplan
Wir erstellen einen realistischen Plan – Ratenzahlung, Vergleich oder Teilerlass.
Pfändungsschutz sofort
Lohn- oder Kontopfändung? Wir sichern Ihr pfändungsfreies Einkommen und Ihr P-Konto ab – sofort.
Schuldenfrei in 3 Jahren # ohne Insolvenz!
Mit einer bezahlbaren Rate.
Zur Vermeidung einer Insolvenz
sind Teilerlasse möglich.
Ein verbindlicher Ansprechpartner für den gesamten Ablauf
Bei der RA Schuldnerberatung, Rechtsanwalt Schewtschenko ist Fachanwalt für Insolvenzrecht, betreut seid über 20 Jahren Schuldner auf dem Weg in die Schuldenfreiheit
Bundesweit tätig
Wir beraten und vertreten Mandanten in ganz Deutschland – persönlich, telefonisch oder per Videoberatung.
Jetzt prüfen lassen – ist der insolvenzfreie Weg für Sie möglich?
Kostenlose Erstberatung · schnelle Terminvergabe · bundesweit
Für wen ist die Schuldensanierung geeignet?
Die Schuldensanierung kann der richtige Weg sein, wenn Sie:
- überschuldet sind, aber Insolvenz vermeiden wollen oder müssen
- als Selbstständiger oder Unternehmer handlungsfähig bleiben müssen
- mehrere Gläubiger haben, mit denen keine eigene Einigung möglich ist
- von Lohn- oder Kontopfändung betroffen sind
- von Inkassounternehmen oder Gerichtsvollziehern verfolgt werden
- bereit sind, eine realistische Einigung anzustreben
Ob dieser Weg für Ihre konkrete Situation geeignet ist, klären wir in der kostenlosen Erstberatung – ohne Verpflichtung.
So läuft die Schuldensanierung ab
Kostenlose Erstberatung
Wir analysieren Ihre Schuldensituation, klären die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen Einigung und erläutern alle Optionen ohne Kosten, ohne Verpflichtung. Unser Ziel ist Ihre Schuldenfreiheit und wir kennen den Weg dorthin.
Vollmacht und Mandatserteilung
Sie erteilen uns Vollmacht. Ab diesem Moment übernehmen wir alle Kommunikation mit Ihren Gläubigern. Wer Schulden hat, kann nicht warten. Deshalb beginnen wir gleich nach der Beauftragung mit unserer Arbeit. So verlieren Sie keine kostbare Zeit durch lange Wartezeiten, die beispielsweise im diakonischen Bereich monatelang sein können, bis tatsächlich gehandelt wird.
Schuldenanalyse und Sanierungsplan
Wir erfassen alle Verbindlichkeiten, bewerten die Verhandlungsposition gegenüber jedem einzelnen Gläubiger und erarbeiten einen realistischen Bereinigungsplan.
Anwaltliche Gläubigerverhandlung
Wir verhandeln direkt mit allen Gläubigern – auf Augenhöhe mit dem Ziel einer Ratenzahlung, Teilerlass oder Einmalvergleich.
Eine bezahlbare Rate an eine Stelle
Erzielte Einigungen werden schriftlich und rechtlich bindend festgehalten. Sie erhalten einen klaren Plan – mit konkreten Beträgen und Fristen. Nach gemeinsamer Festlegung einer für Sie tragbaren Rate überweisen Sie einfach nur noch diesen monatlichen Betrag an eine einzige Stelle. Auf diese Weise kehrt in Ihrem Leben wieder Ruhe ein, denn alles andere erledigen wir für Sie.
So geht es weiter:
Zuerst besprechen wir unverbindlich Ihren Fall und die weitere Vorgehensweise. Bereits in diesem ersten Gespräch werden meist alle Fragen geklärt. Und wir können Ihnen bereits eine monatliche Rate errechnen, um aus den Schulden herauszukommen und sogenannte außergerichtliche Vergleiche mit ihren Gläubigern zu erzielen.
In diesem Gespräch können wir auch feststellen, ob die Voraussetzungen vorliegen um für Sie eine außergerichtliche Einigung ohne Insolvenzverfahren zu versuchen. Sie brauchen sich nicht mehr mit ihren Gläubigern auseinanderzusetzen, weil wir schnellstmöglich eine Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit den Gläubigern vornehmen werden.
Nach vorheriger Terminabsprache können wir auch gerne alles persönlich besprechen. Wir arbeiten bundesweit mit spezalisiierten Rechtsnawälten und Fachleuten zusammen, welche Video- und Telefonkonferenzen durchführen. Sie müssen also nicht zwangsläufig ihr Bild mit Kamera übertragen.
Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?
Nach der Auftragserteilung werden alle Unterlagen von uns gesichtet und als Daten erfasst. Unter Berücksichtigung aller finanziellen Faktoren wird ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan angefertigt und eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt. Wenn die verschuldete Situation nach genauer Prüfung als sanierungsfähig eingeschätzt werden kann, wird mit den Gläubigern in einem zweiten Schritt über eine Reduzierung der Schulden und eine Ratenzahlung verhandelt.
Stimmen die Gläubiger diesem Vorgehen zu, so kann gemeinsam mit den Verschuldeten eine monatliche Ratenhöhe vereinbart werden, ie den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Wird diese Rate regelmäßig jeden Monat gezahlt, werden die Betroffenen durch uns beraten und entschuldet, das bedeutet: Sie sind dann schuldenfrei.
Häufige Fragen
Was kostet die Schuldensanierung ohne Insolvenz?
Die Erstberatung ist kostenlos. Die anwaltlichen Kosten für die Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden vorab transparent besprochen. In vielen Fällen sind die Kosten deutlich geringer als die ersparten Schulden.
Ist die außergerichtliche Einigung für alle Gläubiger bindend?
Eine außergerichtliche Einigung ist für jeden Gläubiger individuell bindend, der ihr zustimmt. Bei mehreren Gläubigern streben wir Einzelvereinbarungen an. Stimmt ein Gläubiger nicht zu, besprechen wir alternative Wege.
Kann ich auch als Selbstständiger oder Unternehmer die Schuldensanierung nutzen?
Ja, gerade für Selbstständige und Unternehmer ist die außergerichtliche Schuldensanierung oft der bessere Weg, weil sie handlungsfähig bleiben und ihr Unternehmen weiterführen können. Wir haben Erfahrung mit Firmeninsolvenzen und Sanierungen.
Tipp: Ob dieser Weg für Ihre konkrete Situation geeignet ist, klären wir in der kostenlosen Erstberatung – ohne Verpflichtung.
Wie schnell kann eine Einigung erreicht werden?
Das hängt von der Anzahl und Art der Gläubiger ab. Einfache Konstellationen können in wenigen Wochen gelöst werden. Komplexere Fälle mit vielen Gläubigern benötigen mehrere Monate aber immer noch deutlich weniger Zeit als ein Insolvenzverfahren.
Was passiert, wenn die außergerichtliche Einigung scheitert?
Scheitert die außergerichtliche Einigung, haben Sie noch immer alle Optionen offen, einschließlich des formellen Insolvenzverfahrens. Wir begleiten Sie auch in diesem Fall und kennen jeden nächsten Schritt.
Vorteile der Schuldenbereinigung?
- Bei einer Schuldensanierung sparen Sie die – nicht unerheblichen – Kosten für ein Insolvenzverfahren.
- Sofern geschickt verhandelt wird, verzichten die Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen
- Die Abwicklung geschieht diskret und wird – im Gegensatz zu einem Insolvenzverfahren – nicht via Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.
Bundesweit tätig – für Sie erreichbar, egal wo Sie wohnen
Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland, persönlich in unseren Kanzleien oder per Telefon- und Videoberatung. Entfernung ist kein Hindernis.
Hamburg, Berlin, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Hannover, Bremen,Dresden, Nürnberg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Parchim, aarbrücken, Bonn und ganz Deutschland
Videoberatung verfügbar · Telefonberatung bundesweit · Persönliche Termine in unseren Kanzleistandorten
Jetzt den ersten Schritt machen
Sie haben Schulden. Wir haben einen Plan.
Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung – ohne Verpflichtung, ohne Wartezeit. Wir prüfen, ob die Schuldensanierung ohne Insolvenz für Sie der richtige Weg ist.
Bundesweit tätig · Fachanwalt für Insolvenzrecht
