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Schuldnerberatung mit Beratungshilfe: Anwaltliche Hilfe bei geringem Einkommen

Schulden belasten, und anwaltliche Hilfe darf daran nicht scheitern. Wenn Ihr Einkommen gering ist, übernimmt der Staat den Großteil der Kosten für die Beratung. Wir rechnen die Schuldnerberatung direkt über die Beratungshilfe ab. Sie zahlen höchstens 15 € Eigenanteil.

Was ist Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Sie deckt die außergerichtliche Beratung und, soweit nötig, die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ab. Bei uns der RA Schuldnerberatung heißt das: Wir prüfen Ihre Situation, besprechen Ihre Möglichkeiten und verhandeln auf Wunsch mit Ihren Gläubigern außergerichtlich und Bescheinigen Ihnen das Scheitern der dieser Verhandlungen. Der Anwalt rechnet mit der Landeskasse ab. Von Ihnen wird höchstens ein Eigenanteil von 15 € verlangt, den der Anwalt im Einzelfall auch erlassen kann.

In 3 Schritten zur Beratung

1. Berechtigungsschein beim Amtsgericht beantragen
Gehen Sie zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort und stellen Sie dort den Antrag auf Beratungshilfe. Bringen Sie mit:

  • Personalausweis
  • Nachweise über Ihr Einkommen (z. B. Lohnabrechnung, Bescheid vom Jobcenter)
  • Mietvertrag und aktuelle Kontoauszüge
  • Schreiben Ihrer Gläubiger, soweit vorhanden

Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie den Berechtigungsschein.

2. Termin bei uns vereinbaren
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular. Nennen Sie uns kurz Ihr Anliegen und dass Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe haben.

3. Beratung und Abrechnung
Wir besprechen Ihre Situation und die nächsten Schritte, zum Beispiel eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder die Vorbereitung einer Privatinsolvenz. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und der Landeskasse.

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Beratungshilfe erhalten Sie in der Regel, wenn

  • Ihr Einkommen und Vermögen so gering sind, dass Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen können,
  • Ihnen keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung steht und
  • Ihr Anliegen nicht mutwillig ist.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet allein das Amtsgericht. Wenn Sie zuerst zum Anwalt gehen, ist es in vielen Fällen möglich, den Antrag nachträglich zu stellen. Sprechen Sie uns dazu gern an.

Was deckt die Beratungshilfe ab, was nicht?

Abgedeckt:

  • Beratung zu Ihrer Schuldensituation
  • Außergerichtliche Vertretung, etwa Schreiben an Gläubiger oder Verhandlungen über Zahlungsvereinbarungen
  • Bescheinigung über das scheitern der außergerichtlichen Einigung

Nicht abgedeckt:

  • Stellung eines Insolvenzantrages. Für das gerichtliche Insolvenzverfahren gelten eigene Regelungen, die wir mit Ihnen besprechen.

Beratungshilfe in Ihrem Bundesland

In den meisten Bundesländern läuft die Beratungshilfe über den Berechtigungsschein vom Amtsgericht, so wie oben beschrieben. Das gilt unter anderem für Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,  Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Hamburg und Bremen: Dort gibt es einen anderen Weg. In Hamburg übernimmt die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) die Beratung, einen Berechtigungsschein gibt es nicht. In Bremen läuft die öffentliche Rechtsberatung über die Arbeitnehmerkammern. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen zunächst dorthin.

Berlin: Hier haben Sie die Wahl zwischen der öffentlichen Rechtsberatung und der Beratungshilfe mit Berechtigungsschein.

Häufige Fragen

Was kostet die Beratung mit Beratungshilfe?
Sie zahlen höchstens 15 € Eigenanteil. Den Rest rechnen wir mit der Landeskasse ab.

Brauche ich den Berechtigungsschein schon vor dem ersten Termin?
Am einfachsten ist es, wenn Sie ihn mitbringen. Haben Sie noch keinen, können Sie den Antrag in vielen Fällen auch nachträglich stellen. Sagen Sie uns das bei der Terminvereinbarung.

Gilt die Beratungshilfe auch für die Privatinsolvenz?
Sie deckt die Beratung und die außergerichtliche Vertretung ab, also auch die Vorbereitung. Das gerichtliche Verfahren ist davon nicht erfasst.

Was passiert, wenn das Amtsgericht den Antrag ablehnt?
Dann wird keine Beratungshilfe gewährt. Sprechen Sie uns trotzdem an, wir besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten es noch gibt.

Kann ich auch telefonisch beraten werden?
[Prüfen und ergänzen: Telefon- und Videoberatung, falls angeboten.]

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Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

1500 Fälle / Jahr bundesweit

​✓ Kostenloses Erstgespräch

 ✓ Keine langen Wartezeiten 

✓ Keine versteckten Kosten

Ablauf der Schuldnerberatung

​1. Erstberatung

Füllen Sie das Kontaktformular aus. Unsere Schuldnerberatung Hamburg kontaktiert Sie telefonisch - kostenlos, unverbindlich und schnell um mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

​​2. Termine und Beratung sofort

Wir bieten Ihnen eine persönliche, telefonische oder online Schuldnerberatung bundesweit an. Dann bleiben Sie diskret und haben keine Laufereien und Wartezeiten mit anderen in einem Raum. Wir rufen auf unser Kosten sofort zurück und klären alle anfallenden Fragen.

​​3. Einigungsversuch

Nach Erhalt Ihres unterschriebenen Vertrags und Eingang der ersten Ratenzahlung ermitteln wir Ihre Forderungshöhen und verhandeln außergerichtlich mit Ihren Gläubigern, um Ihre Schulden zu reduzieren und die monatliche Rate zu senken. Ist Ihr Ziel die Privatinsolvenz, führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch und stellen die erforderliche Bescheinigung aus.

​​4. Insolvenzverfahren

Sollte die Einigung scheitern, bescheinigen wir Ihnen den Versuch und begleiten Sie durch die Insolvenz (Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz).​​​​

​​​5. Restschuldbefreiung

Wenn Sie während der Wohlverhaltensphase Ihre Pflichten nicht verletzt haben, befreit Sie das Insolvenzgericht nach maximal 3 Jahren von (nahezu) allen Schulden.  

Unser Ziel: Ihre Schuldenfreiheit

Unser oberstes Ziel ist es, Sie von Ihren Schulden zu befreien – sei es durch eine erfolgreiche Schuldenregulierung oder ein Insolvenzverfahren.

​Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite – transparent, professionell und lösungsorientiert.

​Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung und starten Sie in eine schuldenfreie Zukunft!

Unsere Hilfe bieten wir für alle Hamburger an die eine Schuldnerberatung in Hamburg suchen. Für alle Bezirke wie Altona, Bergedorf Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek - Schuldnerberatung Hamburg.

Und im Umland von Hamburg stehen wir auch jedem Schuldner zur Seite - Schuldnerberatung für Ahrensburg, Glinde, Norderstedt, Oststeinbek, Reinbek und Winsen(Luhe), Wedel, Pinneberg, - Rund um Hamburg

​Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen möchten, um uns zu besuchen, empfehlen wir Ihnen die Seite hvv.de

Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Was ist Schuldnerberatung?
Die Schuldnerberatung ist ein Unterstützungsangebot für Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Überschuldung kann jeden treffen. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung für die Schuldenproblematik zu finden, sei es durch persönliche Beratung, das Erstellen eines Haushaltsplans oder die Verhandlung mit Gläubigern.

Wer kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?
Jeder, der in finanziellen Schwierigkeiten ist und nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Schulden oder der persönlichen Situation.

Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?
Der Ablauf beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch, in dem die persönliche Situation und die bestehenden Schulden analysiert werden. Anschließend werden gemeinsam mögliche Lösungsansätze erarbeitet.

Welche Kosten entstehen für eine Schuldnerberatung?
Die Kosten für eine Schuldnerberatung können variieren. In vielen Fällen sind die Beratungen kostenlos, insbesondere wenn sie von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden. Bei privaten Anbietern können Gebühren anfallen.

Wie lange dauert eine Schuldnerberatung?
Die Dauer der Beratung hängt von der individuellen Situation ab. In der Regel sind mehrere Termine erforderlich, um die verschiedenen Schritte zur Entschuldung zu besprechen und durchzuführen.