
SCHULDNERBERATUNG BUNDESWEIT
Jetzt schnell zur Schuldenfreiheit
✓die Möglichkeit haben in 3 Jahren schuldenfrei zu sein.
✓schnelle Beratung in unseren Büros, telefonisch oder per Onlineberatung.
✓kostenloses Erstberatungsgespräch
✓keine langen Wartezeiten - Direkter Start
✓ Über 1500+ Fälle / Jahr bundesweit
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie diskret und kompetent bei allen Fragen rund um Schulden, Mahnungen und Insolvenz

Ihre Situation
Die ständige Sorge um Rechnungen, die sich stapeln. Das Klingeln des Telefons, das Sie nur noch mit Angst erfüllt. Die Post, die Sie ungeöffnet liegen lassen, weil Sie die Mahnungen und Inkassobriefe nicht mehr ertragen. Existenzängste, die Ihnen den Schlaf rauben und die Furcht vor der nächsten Pfändung oder gar der Kündigung der Wohnung. Sie fühlen sich gefangen, isoliert und wissen einfach nicht mehr weiter. Dieser Druck ist erdrückend, aber Sie müssen das nicht alleine durchstehen. Es gibt einen Weg zurück in ein schuldenfreies Leben.
✓ Schnelle Terminvergabe
✓ Erfolgreiche Verhandlungen mit Gläubigern und Banken.
✓einen geraden Weg zur Schuldenfreiheit.
✓Verhandlung mit Gläubigern übernehmen wir.
✓komplette Aufarbeitung Ihrer Unterlagen.
✓Ziel: Schuldenfreiheit in 3 Jahren
✓erfolgreiche Schuldnerberatung im privaten und geschäftlichen Bereich.
Ablauf der Schuldnerberatung
1. Erstberatung
Füllen Sie das Kontaktformular aus. Unsere Schuldnerberatung kontaktiert Sie telefonisch - kostenlos, unverbindlich und
schnell um mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
2. Termine und Beratung sofort
Wir bieten Ihnen eine persönliche oder online Schuldnerberatung an. Dann bleiben Sie diskret und haben keine Laufereien und Wartezeiten mit anderen in einem Raum. Wir rufen auf unser Kosten sofort zurück und klären alle anfallenden Fragen.
3. Einigungsversuch
Nach Erhalt Ihres unterschriebenen Vertrags und Eingang der ersten Ratenzahlung ermitteln wir Ihre Forderungshöhen und verhandeln außergerichtlich mit Ihren Gläubigern, um Ihre Schulden zu reduzieren und die monatliche Rate zu senken. Ist Ihr Ziel die Privatinsolvenz, führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch und stellen die erforderliche Bescheinigung aus.
4. Insolvenzverfahren
Sollte die Einigung scheitern, bescheinigen wir Ihnen den Versuch und begleiten Sie durch die Insolvenz (Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz).
5. Restschuldbefreiung
Wenn Sie während der Wohlverhaltensphase Ihre Pflichten nicht verletzt haben, befreit Sie das Insolvenzgericht nach maximal 3 Jahren von (nahezu) allen Schulden.