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Rechtsberatung

Privatinsolvenz-
anmelden, beantragen

Endlich schuldenfrei - professionelle Schuldnerberater helfen - schulden frei mit uns

Wie kann man Privatinsolvenz anmelden?

Was ist Privatinsolvenz genau?

Die Privatinsolvenz, das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren,

ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen. 

Was sind die Vorrausetzungen für eine Privatinsolvenz?

Ein Verbraucher muss zahlungsunfähig sein, d.h., seine monatlichen Einnahmen reichen nicht aus, um die vorhandenen Verbindlichkeiten zu decken.

Waren Sie schon einmal selbständig, dann dürfen nicht mehr als 19 Gläubiger existieren oder und keine Verbindlichkeiten/Forderungen aus den Arbeitsverhältnissen von Ihren ehemaligen Angestellten vorhanden sein. Trifft eine von beiden Voraussetzungen zu, gelten für Sie die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens. Bei den Verbindlichkeiten von ehemaligen Angestellten kann es sich um nicht gezahlte Löhne, offene Krankenversicherungsbeiträge der ehemaligen Angestellten oder Lohnsteuerforderungen des Finanzamts handeln.

Wie kann man die Privatinsolvenz anmelden?

Ein Verbraucher darf erst dann Privatinsolvenz anmelden, wenn er zuvor versucht hat, eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern zu erzielen und diese gescheitert ist. Dieser Art der Einigung mit den Gläubigern nennt man außergerichtliche Schuldenbereinigung. Das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs muss „von einer geeigneten Person oder Stelle“ im Sinne des § 305 Absatz 1 InsO offiziell bescheinigt werden. In der Regel sind dies Rechtsanwälte, anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder die Verbraucherzentrale.  Die Schuldnerberater der RA Schuldnerberatung werden Sie dabei unterstützen, indem wir uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung setzen und diesen einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Seit der letzten Reform des Insolvenzrechtes dauert die Privatinsolvenz für alle nur noch drei Jahre. Das bedeutet, dass dem Schuldner nach dieser Zeit die Restschuldbefreiung erteilt werden kann. 

Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung stellt dann das Ende des Insolvenzverfahrens dar. Bei einem ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens bekommt der "redliche" Schuldner mit der Restschuldbefreiung seine Schulden erlassen. 

Die Schuldnerberater der RA Schuldnerberatung unterstützen Sie, dass auch Sie die Privatinsolvenz anmelden können.

Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

Die RA Schuldnerberatung kann Ihnen auch Online helfen, die Kontrolle über Ihr finanzielles Leben wiederzugewinnen!

Wenn Ihr Einkommen in den letzten Jahren gesunken ist, suchen Sie vielleicht nach Antworten auf Ihre finanzielle Zwangslage. Unsere Schuldnerberatung unterstützt Sie persönlich, Online oder per Telefon, zunächst die Ursachen Ihrer individuellen finanziellen Probleme zu identifizieren. Anschließend helfen wir Ihnen dabei, einen Plan zu erstellen, um Ihnen die anstehende Entschuldung zu erleichtern.

Sie suchen Unterstützung dabei, Ihre schuldenfreie Zukunft zu planen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach und kostengünstig zur Einigung über Ratenzahlungen, Ratenminderungen und Stundungen mit Ihren Gläubigern gelangen. So können Sie sich von Ihrer Schuldenlast befreien und Würde und Lebensfreude wiedererlangen.

Wie läuft die Schuldnerberatung bei uns der RA Schuldnerberatung ab?

Der Ablauf einer Schuldnerberatung ist immer gleich und beinhaltet drei große Schritte:

Das Erstberatungsgespräch

Die Forderungsüberprüfungsphase 

Die eigentliche Schuldenbereinigung

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Was genau bei den einzelnen Schritten passiert, ist selbstverständlich von Fall zu Fall verschieden. Je weniger Gläubiger vorhanden sind und je niedriger die Zahllast, desto erfolgreicher und schneller kann das Schuldenbereinigungsverfahren abgeschlossen werden. Allerdings ist es auch in schwierigen Fällen mit vielen Gläubigern und einer langen Laufzeit möglich, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. In diesen Fällen ist es jedoch wichtig, möglichst schnell zu handeln, um den Schaden möglichst zu begrenzen.

Erstberatung – Wir verschaffen uns einen Überblick

Es ist äußerst wichtig, dass Sie bereits zum ersten Beratungsgespräch all Ihre Unterlagen vollständig mitbringen. Nur so können wir eine genaue Bestandsaufnahme mit allen Gläubigern und den zugehörigen Verpflichtungen aufstellen. Idealerweise bringen Sie die einzelnen Verträge mit. Aus diesem ergeben sich eventuelle Laufzeiten, die bei der Aufstellung eines Schuldenbereinigungsplans hilfreich sein können. Sollten Sie keinen Zugriff auf einzelne Dokumente haben, ist es wichtig, zumindest die Rechnungen mitzubringen. Diese beinhalten die Vertrags- und Kundennummer. Anhand dieser können wir uns ebenso die nötigen Informationen beschaffen.

Die Forderungen – Wir nehmen Kontakt mit Ihren Gläubigern auf

Nachdem wir uns in unserem Erstgespräch mit Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation verschafft haben, nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf. In diesem Schritt versuchen wir, die genauen Forderungen und Verbindlichkeiten von Ihren Gläubigern zu erhalten.

Schuldenbereinigung – Sie tilgen die ausgehandelten und vereinbarten Raten

Wir von der RA Schuldnerberatung, vereinbaren mit Ihren Gläubigern günstige Einmalzahlungen zum Ablösen höherer Summen oder entsprechende Ratenzahlungen. In welcher Form die Tilgung der Schulden vonstattengeht, hängt selbstverständlich von Ihrer individuellen Situation ab. 

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die angelaufenen Schulden zu tilgen oder Ihre Gläubiger sich nicht für eine außergerichtliche Einigung interessieren, kann eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz mit Hilfe der RA Schuldnerberatung in die Wege geleitet werden. Wir zeigen Ihnen wie, nehmen sie gern Kontakt mit uns auf.

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